Recht: Impressum als Grafik// Darf ich das Impressum als Grafik ausgeben?

Im Internet kursieren viele offene Fragen, die für Webmaster interessant sind und deren Antworten doch recht wichtig sein können. Ich habe versucht zu recherchieren und gebe zumindest Interpretionsansätze.

Impressum als Grafik?

Diese Frage beschäftigt derzeit vor allem gebeutelte Webmaster, die von Spammails erschlagen werden oder mit ihren Daten nicht in lokalen Suchmaschinen wie www.suchen.de erscheinen wollen und eine Möglichkeit suchen, ihre Daten zu verstecken. Da bietet es sich natürlich an, das Impressum als Grafik auszugeben, da Suchmaschinen-Bots und viele Webcawler (noch) keine Grafiken auslesen können.

Doch wie sieht es rechtlich damit aus?

Im Teledienstegesetz (TDG) §6 Absatz 1 ist dazu zunächst Folgendes vermerkt:

[...] Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten [...]

Allerdings ist dabei nicht ganz eindeutig, wann ein Impressum "unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" ist. Gemessen an dem derzeitigen Stand der Technik ist ein Impressum auch als Grafik unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar, denn grafikfähige Browser dominieren den Markt. Textbrowser wie Lynx werden zwar verwendet von einigen Teilen der Internetuser, jedoch kann dieser Technikstand nicht als Standard im Internet genommen werden.

Seit 2005, genauer seit dem 31.12.2005 ist für behinderte Menschen eine Verordnung in Kraft getreten, die es solchen Menschen ermöglichen soll, Webseiten leichter "lesen" zu können: Die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz regelt, welche Techniken eine Webseite nutzen oder nicht nutzen darf, um behindertgerecht bzw. barrierefrei zu sein. Entgegen weitläufiger Meinung gilt dieses Gesetz aber nicht für alle privaten und geschäftlichen Webseiten, sondern lediglich für Internetauftritte der Behörden der Bundesverwaltung wie in §1 der BITV nachzulesen ist:

Die Verordnung gilt für:

1. Internetauftritte und -angebote,

[...]

der Behörden der Bundesverwaltung.

Im Hinblick auf diese Einschränkung gibt es also nachwievor keinen einzigen Gesetzestext, der die Einbindung des Impressums als Grafik untersagt bzw. verbietet. Bis dahin gibt es auch weiterhin die bekannte Möglichkeit, das Impressum mittels

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vor Suchmaschinenbots und Webcrawlern zu schützen. Solange aber die Rechtssprechung kein eindeutiges und klares Urteil ausgesprochen hat, muss jeder selbst entscheiden, ob er sich lieber einer Rechtslücke freigibt oder dem Spam. Barrierefreiheit sollte zwar angestrebt werden damit sich auch Blinde möglichst frei im Netz bewegen können, für private und kleinere Webseiten allerdings, die sich vor Spam schützen wollen, ist es somit im Gesetz nachwievor nicht festgelegt, ob Grafiken als Impressum verwendet werden dürfen oder nicht.

Zuletzt aktualisiert am: 18.12.2011 18:30

Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar!

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41 Responses

  1. impressum als grafik finde ich völlig legal, da es auch homepagebretreiber gibt,die in anderen branchen unterwegs sind und nicht jeder kunder direkte verbindungen finden sollte.sprich bei impressum als grafik kann tannte nicht spidern und wird zugleich nicht gefunden.

  2. Ach Bettina, solange du nicht alle Gründe kennst, die für ein Impressum als Garfik sprechen, solltest Du Dich mit solchen Äußerungen zurückhalten. Sie zeigen nämlich nur, daß du zur großen Riege der Halbwissenden gehörst. Aber dieser Personenkreis gehörte im Net schon immer zu den Lautesten. Aber das ist nicht nur im Web so. Fehlendes Wissen wird gerne durch forsches Auftreten kompensiert.

  3. @xerv: Das ist eine interessante Frage. Für Flashwebseiten sollte es aber mindestens die Alternative geben, per Textlink zum Impressum zu gelangen. Und bei den Webseiten, die ich kenne, ist das meist auch so.

    Oder gibt es andere Beobachtungen?

  4. impressum als grafik finde ich völlig legal, da es auch homepagebretreiber gibt,die in anderen branchen unterwegs sind und nicht jeder kunder direkte verbindungen finden sollte.sprich bei impressum als grafik kann tannte nicht spidern und wird zugleich nicht gefunden.

  5. Ich schliesse mich Martinas Meinung zu Bettina an.
    Mittels Unicode lassen sich keine email-Links/Adressen “verschlüsseln”.
    Ausserdem schliessen sich Impressums-Grafik und Textbrowser auch gar nicht aus:
    1.) Laut HTML 4 (Transitional) Standard ist das alt-Attribut bei Grafiken vorgeschrieben. Textbrowser werten das aus (deshalb ist es vorgeschrieben). Somit ist eine standard-konforme Webseite auch von Textbrowsern lesbar.
    2.) Wenn man barrierefreie Seiten erstellen will, gebietet sich z.B. das alt-Attribut – unabhängig vom Standard – sowieso.
    3.) Es gibt weitere Möglichkeiten, Text-Infos zu Grafiken anzuzeigen wie z.B. Änderungen in der Statuszeile mittels Javascript onMouseOver.

    Ich verwende aus verschiedenen Gründen sowohl eine Impressumsgrafik als auch den Textbrowser lynx.

  6. Ich weiß nicht, ob nicht Spider auch die Unicode-Sachen lesen können. Ist denn auch die Maskierung mit Javascript im rechtlichen Graubereich? Denn ohne aktiviertem JavaScript ist nichts mit leichter Kontaktaufnahme.

  7. Wie auch immer – diese ständige gesetzliche Überregulierung nervt. Allein die Besitzerdaten meiner Domains sollten ausreichen – Impressum hin oder her. Davon abgesehen frage ich mich auch wozu jeder meine Telefonnummer wissen muss. Wer blind ist wird mit meinen GUI-Software Produkten auch nichts anfangen – von daher sind lynx-user für meine Nische uninteressant.

  8. Ich finde es als eigene Spam-Abwehr nur legitim das Impressum als Grafik zu benutzen. Und solange kein Gesetz dagegen spricht, werde ich das auch weiterhin so machen.

  9. Hm…

    Auch wenn Lynx kein Standard mehr sein soll, istr es ein verwendbarere Webbrowser.
    Und wenn ich mit Lynx eine Webseite betrachten kann, muss das Impressum auch für mich als Lynx-User “unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein.
    Muss ich mir aber erst eien grafische berfläsche + Firefox installieren, ist diese notwendige Bedingung nicht mehr erfüllt.

    Sobald ein Blinder die Webseite sehen kann, muss das Impressum ebenfalls für ihn “unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein.
    Spätestens beim Blinden zählt die Behauptung aber nicht, Blindheit sei kein Standard.

    Selbst wenn deine Webseite nicht barrierefrei sein muss, darf sie Behinderte nicht diskriminieren. genau das tut ein Grafik-Impressum jedoch.

  10. Warum sollte man das Impressum auf einer Flashseite anders ausgeben als in Flash?
    Ohne Plugin käme man nicht auf die Seite, sich über ein Flash-Impressum aufzuregen wäre irrelevant.

  11. impressum als grafik finde ich völlig legal, da es auch homepagebretreiber gibt,die in anderen branchen unterwegs sind und nicht jeder kunder direkte verbindungen finden sollte.sprich bei impressum als grafik kann tannte nicht spidern und wird zugleich nicht gefunden.

  12. Sobald ein Blinder die Webseite sehen kann, muss das Impressum ebenfalls für ihn “unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein.
    Spätestens beim Blinden zählt die Behauptung aber nicht, Blindheit sei kein Standard. Warum sollte man das Impressum auf einer Flashseite anders ausgeben als in Flash?
    Ohne Plugin käme man nicht auf die Seite, sich über ein Flash-Impressum aufzuregen wäre irrelevant.

  13. Bei meinen Websites handelt es sich ausschließlich um Fotoseiten. Texte spielen hier nur untergeordnete, beschreibende Rolle. Warum sollte ich meine Impressumsdaten also nicht auch als Grafik verpacken? Wer keine Grafiken (browsermäßig) sehen kann, kann mit der Seite sowieso nichts anfangen.

  14. Leicht OffTopic: In der aktuellen c’t 6/2007 gibt es einen Artikel zum neuen Telemediengesetz. Danach besteht eine Impressumpflicht nur für Websites, die “Telemedien gegen Entgelt anbieten”. Das sind wohl die Wenigsten. Demgegenüber besteht laut Rundfunkstaatsvertrag eine Impressumpflicht für Telemedien, die “nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen”. Die c’t empfiehlt speziell Blog-Betreibern, weiterhin ein Impressum zu führen.

  15. http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html

    Ebenso ist es auch nicht zulässig, das Impressum oder Teile des Impressums als Graphikdatei abzulegen, wenn nicht gleichzeitig eine Textalternative vorhanden ist. Denn damit würden Blinde und Sehbehinderte, die Webseiten per Braille-Zeile ertasten oder per Sprachausgabe vorlesen lassen, von den Impressumsangaben ausgeschlossen.

  16. Blinde können Texte in Bildern mit Programmen wie Omnipage auslesen und vorlesen lassen. Somit zählt die Ausrede: “Blinde können Texte in Bildern nicht vestehen” nicht. Lediglich eder technische Aufwand steigt dadruch…

  17. Deutliche Kenntlichmachung umschreibt sowohl die Begriffswahl als auch Schriftgroesse und Farbe. Insgesamt ist auf die Default-Einstellungen der gaengigen Browser-Typen abzustellen unter Beachtung des barrierefreien Zugangs.

  18. Ich fäne es nen Hammer,wenn der Gesetzgeber auch noch regelt, was im Quellcode steht und wa nicht. Bei der impresumspflicht geht es doch darum, das jemand im Zweifel gefunden werden kann. Ich kann Chriss dazu nur zustimmen: Die Überregelungswut deutscher gesetzgeber ermöglicht doch erst so nen Müll wie die Abmahnwellen an allen möglichen Stellen und sorgt immer dann für verunsicherung und neue Prozesse, wenn mal wieder ein Fitzel ausgelssen wurde. Könnte ja eine zu klärene Rechtlücke sein. Demnächst erfinde ich nen Browser, der nur Bilder anzeigt – sollen dann all verpflichtet werden, das impressum al Text UND als Grafik anzuzeigen?

  19. Ich fände ein rechtssicheres Ergebnis zu diesem Thema interessant. Zwar setze ich mein Impressum immer ohne Grafik ein und habe bisher auch nie von wirklichen Problemen gehört, die durch eine klickbare Emailadresse entstehen könnten. Schließlich ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, ewig die gleiche Emailadresse verwenden zu müssen. So wird zur Not mal im Impressum eine neue Email verwendet, wenn die alte “verbrannt” wurde.

  20. Im Prinzip geht es doch darum, dem Gesetz zu entsprechen und seiner Impressumspflicht nachzukommen. Geschieht dies nun über Text oder ein Bild ist doch egal. Die Diskussionen sind mal wieder typisch für D. Kein anderes Land macht es sich mit so etwas selber schwer.

  21. Noch ein anderer wichtiger Punkt ist dazu zu bemerken. Die Frage nämlich WEN der Betreiber überhaupt als Verbraucher oder Kunden haben will.

    Beispiel aus dem realen Leben wäre da eine Handelskette die z.B. Blinden den Zugang zu ihren Filialien verbietet. Das ist absolut möglich und Gesetzeskonform da es sich hier um Privateigentum handelt. Der Hausherr kann hier bestimmen wen er reinlässt und wen nicht.

    So könnte man also argumentieren das man eine Warnung aufsetzt wie z.B. bei den Über 18 Seiten.

  22. Hallo,
    wollte nur sagen, dass es nicht nur ein Problem mit Spams ist, alle Daten ins Internet zu stellen.
    Ich wollte gerne einen Internetshop betreiben, hab aber ein Problem mit meinem Exmann, wesswegen auch eine Auskunftssperre beim Meldeamt existiert. Wenn ich nun das Impressum angebe, ist ja automatisch mein voller Name, sowie meinen private Adresse für die gesamte Welt zugänglich. Sobald jemand meinen Namen googelt hat er alles. Bei all dem Trubel um die Sicherheit von den privaten Daten, bin ich doch als kleine/r Internetshopbetreiber/in(von denen es immer mehr gibt)völlig ausgenommen, da die Shopadresse auch die Privatadresse ist.

  23. In unserer BRD ist es nun einmal “Gesetz” das Impressum als Text darzustellen,damit der Briefkasten auseinanderplatzt und damit auch die netten Rechtsanwälte etwas Beschäftigung haben,einen Brief mit einer 2000€ Forderung zu verschicken,weil wir mit einer falschen Darstellung des Impressums dem Rest des Deutschen Volkes erheblich geschadet haben.

  24. Man könnte das Impressum zusätzlich als Sounddatei anbieten, die der Blinde sich runterladen und abspielen kann.

    • Ich nutze weiterhin keine Bilder als Impressumstexte. Alleine wenn sich meine Kunden manchmal die Telefonnumer schnell in ihr Adressbuch, oder die Postadresse flink in ihr Googlemail kopieren wollen, halte ich es von der Usability her besser.

      Gruss, Kristin

  25. hallo zusammen, mir ist kein einziges urteil bekannt, das einen wettbewerbsverstoß allein wegen einbindung des impressums angenommen hätte. im gegenteil wurde der erlass einstweiliger verfügungen auf dieser grundlage abgelehnt. die impressumspflicht ist aber ein handlebares risiko. schlimmer, weil teurer, sind urheberrechts- und markenrechtsverstöße sowie all die anderen rechtlichen fallstricke in diesem bereich.

    weiterführende infos z.B. hier:
    http://websites-rechtssicher-gestalten.de

  26. In Deutschland wird in solchen Sachen maßlos übertrieben. So lange es nicht ausdrücklich geregelt ist werde ich weiterhin meine Informationen im Impressum als Grafik darstellen.

    Crawler können ohne weiteres auch UTF umgewandelten Quellcode einlesen.

  27. Ich meine mal in Foren etwas gelesen zu haben, wo das von einem Anwalt bemängelt wurde, genau hab ich das aber nicht verfolgt. Um keine Angriffsfläche zu bieten, würde ich eher meine man sollte auf eine Grafik im Impressum verzichten.

  28. In diese Falle gilt es die Gesetze immer teleologisch auszulegen, das heißt man fragt sich was der Gesetzgeber dabei gedacht hat: Hier geht es um Transparenz und Kundenfreundlichkeit, und das ist bei einer Grafik auch gegeben, ist also kein Problem!

  29. Super, genau die Info nach der ich gesucht habe. Besonders für SEO`s ist dies natürlich ein wichtiger Aspekt, da man nicht unbedingt möchte dass Google ein Linknetzwerk aufgrund des Impressums erkennen kann.

    • Darauf würde ich aber nicht wetten. Google kann mit ziemlicher Sicherheit auch Bilder auswerten. Und wenn das deren Bots nicht können, dann das Quality Team und das sind Menschen 😉

      LG

  30. Man könnte das Impressum zusätzlich als Sounddatei anbieten, die der Blinde sich runterladen und abspielen kann.

    – Johannes

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